RECHTLICHES
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für Catering, Eventservice und mobile Gastronomie
Schrammis Best GmbH
Stand: September 2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über Catering-, Veranstaltungs-, Bewirtungs- und gastronomische Dienstleistungen der Schrammis Best GmbH, nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt.
Abweichende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen Vereinbarung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer.
2. Angebot und Vertragsschluss
Angebote des Auftragnehmers sind, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, freibleibend.
Ein Vertrag kommt durch die schriftliche oder in Textform erfolgende Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch eine beiderseitige verbindliche Vereinbarung zustande.
Individuell vereinbarte Leistungen, Preise und Bedingungen des jeweiligen Angebots bzw. der Auftragsbestätigung haben Vorrang vor diesen AGB.
3. Reservierung und Anzahlung
Sofern im Angebot oder in der Auftragsbestätigung eine Anzahlung vereinbart wurde, ist diese innerhalb der dort genannten Frist zu leisten.
Eine vereinbarte Anzahlung wird auf den Gesamtpreis angerechnet.
Soweit ausdrücklich vereinbart, kann die endgültige Reservierung eines Veranstaltungstermins von dem fristgerechten Eingang der Anzahlung abhängig gemacht werden.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
Es gelten die im jeweiligen Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung vereinbarten Preise.
Zusätzliche Leistungen, die nach Vertragsschluss vom Auftraggeber beauftragt werden, können zusätzlich berechnet werden.
Der Rechnungsbetrag ist zu dem auf der Rechnung bzw. Auftragsbestätigung angegebenen Zeitpunkt ohne Abzug fällig.
5. Gäste- und Teilnehmerzahl
Die bei Vertragsschluss angegebene Gästezahl dient zunächst als Planungsgrundlage.
Die endgültige Teilnehmerzahl ist dem Auftragnehmer spätestens 7 Kalendertage vor der Veranstaltung mitzuteilen, sofern keine andere Frist vereinbart wurde.
Die fristgerecht gemeldete Teilnehmerzahl bildet grundsätzlich die Berechnungsgrundlage, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart wurde.
Eine kurzfristige Erhöhung der Teilnehmerzahl ist nur nach Verfügbarkeit und Zustimmung des Auftragnehmers möglich. Hierdurch entstehende Mehrkosten werden zusätzlich berechnet.
6. Änderungen des Leistungsumfangs
Änderungen hinsichtlich Speisen, Getränken, Personal, Ausstattung, Veranstaltungszeiten oder sonstigen Leistungen sind rechtzeitig mit dem Auftragnehmer abzustimmen.
Entstehen durch Änderungswünsche des Auftraggebers zusätzliche Kosten, werden diese zusätzlich berechnet.
7. Stornierung durch den Auftraggeber
Eine Stornierung muss mindestens in Textform erfolgen.
Soweit dem Auftragnehmer durch die Stornierung Kosten bzw. ein Vergütungsausfall entstehen, kann der Auftragnehmer unter Berücksichtigung ersparter Aufwendungen und anderweitiger Erwerbsmöglichkeiten angemessenen Ersatz verlangen.
Sofern individualvertraglich nichts anderes vereinbart wurde, gelten folgende pauschalierte Stornierungskosten auf Grundlage des vereinbarten Auftragswertes:
- bis 30 Kalendertage vor der Veranstaltung: 20 %
- 29 bis 15 Kalendertage vor der Veranstaltung: 40 %
- 14 bis 8 Kalendertage vor der Veranstaltung: 60 %
- 7 bis 3 Kalendertage vor der Veranstaltung: 80 %
- weniger als 3 Kalendertage vor der Veranstaltung oder bei Nichterscheinen/Nichtdurchführung aus vom Auftraggeber zu vertretenden Gründen: 90 %
Bereits erbrachte und nicht mehr stornierbare Fremdleistungen oder speziell für den Auftrag beschaffte Waren können zusätzlich berechnet werden, soweit sie nicht bereits durch die Stornierungspauschale abgegolten sind.
Dem Auftraggeber bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass überhaupt kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Dem Auftragnehmer bleibt der Nachweis eines höheren tatsächlich entstandenen Schadens vorbehalten.
8. Veranstaltungsdauer und Mehrstunden
Grundlage der Kalkulation sind die im Angebot vereinbarten Veranstaltungs-, Aufbau- und Einsatzzeiten.
Verlängert sich eine Veranstaltung auf Wunsch des Auftraggebers und entstehen dadurch zusätzliche Personal-, Fahrzeug-, Miet- oder sonstige Kosten, können diese entsprechend der vereinbarten bzw. üblichen Vergütung zusätzlich berechnet werden.
Eine Verlängerung steht unter dem Vorbehalt der betrieblichen und personellen Verfügbarkeit.
9. Voraussetzungen am Veranstaltungsort
Der Auftraggeber stellt sicher, dass die für die vereinbarte Leistung notwendigen Voraussetzungen am Veranstaltungsort vorhanden sind. Hierzu gehören – soweit für den Auftrag erforderlich – insbesondere ausreichende Zufahrts- und Stellmöglichkeiten, geeignete Aufstellflächen, Strom- und Wasseranschlüsse, Zugangsmöglichkeiten für Personal und Fahrzeuge sowie erforderliche Genehmigungen des Veranstalters bzw. Grundstückseigentümers.
Zusätzliche Kosten, die aufgrund nicht vereinbarungsgemäß vorhandener Voraussetzungen entstehen und vom Auftraggeber zu vertreten sind, können diesem berechnet werden.
10. Leih- und Mietgegenstände
Vom Auftragnehmer bereitgestellte Gegenstände wie Gläser, Geschirr, Besteck, Mobiliar, Geräte, Dekorationen oder sonstige Ausstattung bleiben Eigentum des Auftragnehmers bzw. des jeweiligen Vermieters.
Der Auftraggeber hat die überlassenen Gegenstände pfleglich zu behandeln. Für schuldhaft verursachte Beschädigungen oder Verluste kann der Auftraggeber im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften haftbar gemacht werden.
11. Speisen, Allergene und Unverträglichkeiten
Informationen über Allergien, Unverträglichkeiten oder besondere Ernährungsanforderungen sind dem Auftragnehmer rechtzeitig vor der Veranstaltung mitzuteilen.
Der Auftragnehmer stellt die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen zu Allergenen und kennzeichnungspflichtigen Zusatzstoffen im erforderlichen Umfang zur Verfügung.
Trotz sorgfältiger Arbeitsweise können bei der Verarbeitung verschiedener Lebensmittel Kreuzkontakte nicht in jedem Fall vollständig ausgeschlossen werden.
12. Mitnahme und Aufbewahrung von Speisen
Die Mitnahme oder weitere Aufbewahrung von Speisen nach Ende der Veranstaltung erfolgt, soweit gesetzlich zulässig und nichts anderes vereinbart wurde, auf Verantwortung des Auftraggebers.
Hinweise des Auftragnehmers hinsichtlich Kühlung, Lagerung und Haltbarkeit sind zu beachten.
13. Alkoholische Getränke und Jugendschutz
Bei der Abgabe alkoholischer Getränke gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die Vorschriften des Jugendschutzgesetzes.
Der Auftragnehmer und seine Mitarbeiter sind berechtigt, die Ausgabe alkoholischer Getränke zu verweigern, wenn dies zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften erforderlich ist.
14. Höhere Gewalt
Kann eine Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt oder anderer von keiner Vertragspartei zu vertretender außergewöhnlicher Umstände nicht oder nicht wie vereinbart durchgeführt werden, bestimmen sich die Rechte und Pflichten der Parteien nach den gesetzlichen Vorschriften.
Die Parteien werden sich in einem solchen Fall nach Möglichkeit um eine einvernehmliche Lösung, insbesondere eine Terminverschiebung, bemühen.
15. Haftung
Die Haftung des Auftragnehmers richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
Eine Haftungsbeschränkung gilt insbesondere nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, soweit gesetzlich zwingend.
16. Beanstandungen
Offensichtliche Mängel oder Beanstandungen sollten dem Auftragnehmer möglichst unverzüglich während der Veranstaltung mitgeteilt werden, damit – soweit möglich und zumutbar – Abhilfe geschaffen werden kann.
Die gesetzlichen Mängelrechte des Auftraggebers bleiben unberührt.
17. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
Für Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
18. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften verarbeitet.
Soweit erforderlich, werden Daten zur Vertragsabwicklung, Rechnungsstellung und Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten verarbeitet.
19. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dessen Ausschluss rechtlich zulässig ist.
Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen kann, soweit gesetzlich zulässig, ein Gerichtsstand am Sitz der Schrammis Best GmbH vereinbart werden.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Schrammis Best GmbH
Fürstenwalde/Spree
